Checkliste für Unternehmen: So erfüllen Sie die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)

Ab Mitte 2025 müssen fast alle Websites und Webshops in Deutschland barrierefrei sein. Diese Verpflichtung basiert auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Unternehmen dazu zwingt, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich sind. Dies betrifft nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch viele private Unternehmen. Eine vorausschauende Planung ist entscheidend, um sowohl rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch den Zugang zu einer breiteren Zielgruppe zu ermöglichen.

Am Ende findest du eine umfassende Checkliste zum Download bereitgestellt, um sicherzustellen, dass dein Unternehmen die Vorgaben des BFSG rechtzeitig erfüllt.

Warum ist digitale Barrierefreiheit auf Webseiten so wichtig für Unternehmen?

barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheit ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern auch eine soziale und wirtschaftliche Chance. In Deutschland leben etwa 47,1 Millionen Menschen, die von barrierefreien digitalen Angeboten profitieren würden – das ist fast jeder zweite Bürger! Für 10 % der Bevölkerung ist Barrierefreiheit unerlässlich, um am digitalen Leben teilzuhaben. Unternehmen, die Barrierefreiheit umsetzen, eröffnen sich damit den Zugang zu einer großen und wachsenden Nutzergruppe, während sie gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wer muss sich an das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz halten?

Welche Unternehmen müssen sich an das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) halten?

Das Gesetz betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die in Verbindung mit digitalen Technologien stehen. Um zu überprüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, sollten Sie folgende Fragen beantworten:

1. Sind Sie Hersteller, Importeur oder Händler der folgenden Produkte?

  • Geräte mit Internetzugang: Fernsehgeräte, Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone, E-Book-Reader oder Router.
  • Automaten: Geld-, Fahrausweis- oder Check-In-Automaten.
  • Software: Betriebssysteme, Anwendungssoftware, E-Books, Apps und Bedienoberflächen für Automaten.

2. Bieten Sie eine dieser Dienstleistungen an?

  • Telekommunikations- oder Messengerdienste.
  • Bankdienstleistungen: etwa Online-Banking oder mobile Bank-Apps.
  • E-Commerce: Online-Shops oder andere Formen des elektronischen Geschäftsverkehrs.
  • Digitale Inhalte: E-Books und Apps.

3. Betrifft es Ihre Webseite oder Ihr Webshop?

  • Nutzer können sich in Kundenbereiche einloggen, Help-Desk-Systeme nutzen, Termine buchen, Kontaktformulare ausfüllen oder Chatbots verwenden.
  • Auch Vereine oder Spenden-Webseiten sind betroffen, wenn sie solche Interaktionen ermöglichen.

Ausnahmen: Kleinstunternehmer, Unternehmen, die nur B2B-Geschäfte abwickeln, und bestimmte Verbände sind von den Verpflichtungen des BFSG ausgenommen.

Was macht eine Website oder einen Webshop barrierefrei?

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Unternehmen

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von Menschen mit verschiedensten Einschränkungen genutzt werden kann, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entstehen. Besonders wichtig ist dabei, dass Informationen auf der Website über mehr als nur einen Sinneskanal (z.B. Text und Ton) zugänglich sind und technische Barrieren wie nicht bedienbare Elemente vermieden werden.

Acht grundlegende Kriterien für die Barrierefreiheit von Webseiten

Hier sind die wichtigsten Aspekte, die eine barrierefreie Website auszeichnen:

1. Tastaturbedienbarkeit

Ihre Website muss vollständig per Tastatur bedienbar sein. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit motorischen oder visuellen Einschränkungen, die keine Maus verwenden können. Eine fehlerfreie Tastaturnavigation ist oft die Grundlage für assistive Technologien wie Screenreader.

2. Klare Beschriftungen und Anweisungen

Formularfelder und Buttons müssen klar und verständlich beschriftet sein, damit sie auch von Menschen mit kognitiven oder visuellen Einschränkungen korrekt verwendet werden können. Diese Beschriftungen sollten von assistiven Technologien wie Sprachsoftware gelesen werden können.

3. Anpassbare Textgröße

Der Text auf Ihrer Webseite muss auf mindestens 200 % seiner Originalgröße vergrößert werden können, ohne dass Inhalte verloren gehen oder abgeschnitten werden. Diese Funktion ist besonders wichtig für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und wird durch ein responsives Webdesign sichergestellt.

4. Anpassbare Abstände und Umbrüche

Der Zeichen- und Zeilenabstand sollte anpassbar sein, ohne dass Inhalte abgeschnitten oder unlesbar werden. Dies erleichtert die Lesbarkeit, insbesondere für Menschen mit visuellen Beeinträchtigungen, die größere Abstände zwischen Zeichen und Zeilen benötigen.

5. Untertitel und Audiodeskriptionen für multimediale Inhalte

Videos und andere multimediale Inhalte müssen Untertitel enthalten, um Menschen mit Hörbeeinträchtigungen den Zugang zu den Informationen zu ermöglichen. Audiodeskriptionen für visuelle Inhalte helfen zudem Menschen mit Sehbehinderungen.

6. Pausierbare und kontrollierbare multimediale Inhalte

Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Videos oder Animationen zu pausieren, zu beenden oder zu stoppen. Bewegte Inhalte können für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen besonders ablenkend oder irritierend sein.

7. Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen

Überschriften und Labels müssen so gestaltet sein, dass sie dem Nutzer klare Hinweise auf die Struktur und den Inhalt der Seite geben. Dies ist besonders für Menschen mit kognitiven oder visuellen Einschränkungen wichtig, um sich auf der Seite zurechtzufinden.

8. Zugängliche interaktive Elemente

Buttons, Links und andere interaktive Elemente wie Drop-Down-Menüs müssen so gestaltet sein, dass sie von assistiven Technologien wie Screenreadern erkannt und korrekt interpretiert werden können.

Wie geht man vor? Ein Umsetzungsplan für Unternehmen

Um den Anforderungen des BFSG zu entsprechen, sollten Unternehmen einen strukturierten Plan entwickeln, der sicherstellt, dass alle notwendigen Anpassungen rechtzeitig vorgenommen werden. Hier ist ein möglicher Ablauf:

1. Analyse der aktuellen Website

Führen Sie ein Barrierefreiheits-Audit durch, um Schwachstellen auf Ihrer Webseite oder in Ihrem Webshop zu identifizieren. Es gibt Tools und Dienstleistungen, die dabei helfen, die wichtigsten Aspekte der Barrierefreiheit zu überprüfen.

2. Maßnahmen planen und umsetzen

Arbeiten Sie mit einem erfahrenen Webdesigner oder einer Agentur wie proxima mind zusammen, um notwendige Anpassungen vorzunehmen. Die oben genannten acht Kriterien sollten hierbei als Leitfaden dienen.

3. Testen der Barrierefreiheit

Nachdem die Änderungen implementiert wurden, sollten Sie Tests durchführen, um sicherzustellen, dass Ihre Seite den Anforderungen entspricht. Dabei können Menschen mit Behinderungen direkt eingebunden werden, um die Funktionalität in der Praxis zu testen.

4. Schulung des Teams

Ihr Webentwicklungs- und Marketingteam sollte in den Bereichen digitale Barrierefreiheit geschult werden. Dies stellt sicher, dass künftige Änderungen und Aktualisierungen der Website den Barrierefreiheitsanforderungen gerecht werden.

5. Fortlaufende Überprüfung und Aktualisierung

Barrierefreiheit ist kein einmaliger Prozess. Da sich Webseiten und Technologien ständig weiterentwickeln, sollten regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen durchgeführt werden.

Fristen, Busgelder und Strafen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG Strafe und Busgeld

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle betroffenen Unternehmen die Anforderungen des BFSG vollständig umsetzen. Ab diesem Datum werden Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben kontrollieren. Im Falle von Verstößen drohen empfindliche Sanktionen:

  • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
  • Einschränkung oder Verbot des Vertriebs bestimmter Produkte und Dienstleistungen.
  • Verbraucher und Verbraucherinnen haben das Recht, konkrete Kontrollen zu fordern.

Schätzungen zufolge sind derzeit 75 % der untersuchten Webseiten nicht barrierefrei, was ein erhebliches Risiko für Unternehmen darstellt, die diese Anforderungen nicht rechtzeitig umsetzen.

Kostenloser Download – PDF Checkliste BFSG

In dieser Checkliste erfahren Sie, welche Anforderungen Ihre Webseite erfüllen muss, um den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gerecht zu werden. Laden Sie hier die vollständige Checkliste herunter:

Fazit: Handeln Sie jetzt, um rechtzeitig vorbereitet zu sein!

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, die Nutzerfreundlichkeit und Reichweite Ihrer Website oder Ihres Webshops zu verbessern. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern profitieren auch von einem verbesserten Image und einer größeren Zielgruppe.

proxima mind unterstützt Sie dabei, Ihre Website oder Ihren Webshop barrierefrei zu gestalten und sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Erstgespräch. Daraufhin folgt eine umfassende Beratung und ein Audit Ihrer digitalen Präsenz!

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